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Dieses Basaltkreuz aus dem Jahr 1773 ist in die Bruchsteinwand des Hauses Ecke Brohltalstraße 107 / Mittelstraße eingebaut. Es ist aus zwei Steinen zusammengesetzt. Die beiden Teile sind mit einer senkrechten Eisenklammer stabilisiert.
Die Inschrift teilt mit, dass an dieser Stelle ein Mann namens Johannes Schraeder zu Tode gekommen ist. Die mündlich überlieferte Hintergrundinformation: Er wurde nach einem Wirtshausbesuch an dieser Stelle erschlagen.
Das hier bezeichnete Kreuz ist bei suehnekreuz.de als Sühnekreuz aufgelistet. Allgemein heißt es: „Sühnekreuze sind Denkmale mittelalterlichen Rechts. Sie waren ein Erfüllungsteil von Sühneverträgen, welche zwischen zwei verfeindeten Parteien geschlossen wurden, um eine Blutfehde wegen eines begangenen Mordes oder Totschlages zu beenden“. Müller-Veltin (1980) ist da skeptisch: Es sei „fraglich, ob es am Mittelrhein bei Bauern und Bürgern den Brauch vertraglicher Sühne gab. Zwar ist vorerst nicht ganz auszuschließen, daß Totschlag-Sühnekreuze auch ohne Vertrag und Urkunde gesetzt wurden und daß einige unserer alten Mäler solche sein könnten. Wahrscheinlich ist dies aber nicht“ (S.112f.). Im Kern sei es bei den hier vorkommenden „Totenkreuzen“ um „die Fürsorge für das Seelenheil der Personen [gegangen], denen sie gesetzt wurden“ (S.113).
Quellen:
Bürger, Udo (1992/ 2. überarb. und erg. Aufl. 2020) Chronik Niederzissen. Geschichtliches der Brohltal-Gemeinde in Wort und Bild. Niederzissen: Gemeinde Niederzissen (Herausgeberin); S.453
Lehmann-Brauns, Elke (1986) Himmel, Hölle, Pest und Wölfe: Basalt-Kreuze der Eifel. Köln: J.P. Bachem, Abbildung S. 17
Müller-Veltin, Kurt (1980) Mittelrheinische Steinkreuze aus Basaltlava. (= Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, Jahrbuch 1976/77). Neuss: Verlag Gesellschaft für Buchdruckerei
http://suehnekreuz.de/ (allgemein zu Sühnekreuzen)
http://www.suehnekreuz.de/rhein/niederzissen.htm (speziell zu diesem Kreuz)